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Schärferes Gesetz gegen Wirtschaftsdelikte
Nach der dem neuen Mediengesetz und der Verfassungsänderung sorgt in Ungarn nun die Modifizierung des Strafverfahrensgesetzes für neuerliche Aufregung.

Das ungarische Parlament hat am Montag mit 255 Ja- und 97 Nein-Stimmen die Erneuerung des ungarischen Strafverfahrensgesetzes abgesegnet.

Sinn und Zweck der Modifizierung ist laut Angaben des parlamentarischen Verfassungsausschusses, dessen Vorsitzender den Gesetzesvorschlag eingereicht hat, die Beschleunigung der Verfahren. Zur Beschleunigung der Verfahren sollen Richter, die die angeführten Strafsachen verhandeln, von anderen Tätigkeiten befreit werden. Zudem drohen ihnen Sanktionen, wenn sie Fristen nicht einhalten und Verfahren verschleppen.

Stummer Anwalt
Doch das neue Gesetz enthält auch einige Verschärfungen für „Strafsachen von herausragender Bedeutung". Diese werden von Menschenrechts- und Anwaltsorganisationen heftig kritisiert. Zu den „Strafsachen von herausragender Bedeutung" zählen u.a. Amtsmissbrauch, die Beschaffung von unberechtigten Wirtschaftsvorteilen, Geldwäsche, gross angelegter Steuerbetrug, den Wettbewerb einschränkende Vereinbarungen bei Verfahren öffentlicher Ausschreibungen und Konzessionsverfahren sowie Vermögensstraftaten mit besonders grossem Schaden und die Beteiligung am organisierten Verbrechen. So kann künftig ein Beschuldigter anstelle von gegenwärtig 72 nun 120 Stunden lang festgehalten werden, bis ein Richter über die Anordnung der Untersuchungshaft entscheidet. Zudem kann der Staatsanwalt den Kontakt des Beschuldigten mit seinem Anwalt innerhalb der ersten 48 Stunden nach der Festnahme in dem Sinne untersagen, als der Anwalt innerhalb dieser Zeit zwar bei Verhören anwesend sein darf, aber sonst praktisch keine Kommunikation erlaubt ist. Das hat in Ungarn in Juristenkreisen für grossen Aufruhr gesorgt. Eine vergleichbare Regelung gibt es innerhalb der EU nur in Belgien für die Dauer von 24 Stunden sowie in Dänemark, Luxemburg und Malta für kürzere Zeiträume.
(Wirtschaftsblatt)