Schärferes Gesetz gegen Wirtschaftsdelikte
Nach der dem neuen Mediengesetz und der Verfassungsänderung sorgt in
Ungarn nun die Modifizierung des Strafverfahrensgesetzes für
neuerliche Aufregung.
Das ungarische Parlament hat am Montag mit 255 Ja- und 97
Nein-Stimmen die Erneuerung des ungarischen Strafverfahrensgesetzes
abgesegnet.
Sinn und Zweck der Modifizierung ist laut Angaben des
parlamentarischen Verfassungsausschusses, dessen Vorsitzender den
Gesetzesvorschlag eingereicht hat, die Beschleunigung der Verfahren.
Zur Beschleunigung der Verfahren sollen Richter, die die angeführten
Strafsachen verhandeln, von anderen Tätigkeiten befreit werden.
Zudem drohen ihnen Sanktionen, wenn sie Fristen nicht einhalten und
Verfahren verschleppen.
Stummer Anwalt
Doch das neue Gesetz enthält auch einige Verschärfungen für
„Strafsachen von herausragender Bedeutung". Diese werden von
Menschenrechts- und Anwaltsorganisationen heftig kritisiert. Zu den
„Strafsachen von herausragender Bedeutung" zählen u.a.
Amtsmissbrauch, die Beschaffung von unberechtigten
Wirtschaftsvorteilen, Geldwäsche, gross angelegter Steuerbetrug, den
Wettbewerb einschränkende Vereinbarungen bei Verfahren öffentlicher
Ausschreibungen und Konzessionsverfahren sowie Vermögensstraftaten
mit besonders grossem Schaden und die Beteiligung am organisierten
Verbrechen. So kann künftig ein Beschuldigter anstelle von
gegenwärtig 72 nun 120 Stunden lang festgehalten werden, bis ein
Richter über die Anordnung der Untersuchungshaft entscheidet. Zudem
kann der Staatsanwalt den Kontakt des Beschuldigten mit seinem
Anwalt innerhalb der ersten 48 Stunden nach der Festnahme in dem
Sinne untersagen, als der Anwalt innerhalb dieser Zeit zwar bei
Verhören anwesend sein darf, aber sonst praktisch keine
Kommunikation erlaubt ist. Das hat in Ungarn in Juristenkreisen für
grossen Aufruhr gesorgt. Eine vergleichbare Regelung gibt es
innerhalb der EU nur in Belgien für die Dauer von 24 Stunden sowie
in Dänemark, Luxemburg und Malta für kürzere Zeiträume.
(Wirtschaftsblatt)