Ungarn verschärft seine Verkehrsstrafen
Seit 1. Juli erlaubt in Ungarn eine Änderung der
Straßenverkehrsordnung bei zu schnellem Fahren, Verletzung der
Gurtpflicht, Alkohol am Steuer und Überfahren von roten Ampeln, an
Ort und Stelle Geldstrafen bis zu 300.000 Forint (ca. 1.100 Euro)
einzuheben. "Wird diese Strafe nicht gleich bezahlt, darf die
Polizei (...) das Fahrzeug beschlagnahmen", berichtete
ÖAMTC-Touristik-Expertin Bergant.
Die Polizei behält dann den Zulassungsschein ein. Der Lenker bekommt
eine Quittung sowie eine schriftliche Mitteilung (in ungarischer,
englischer, deutscher oder russischer Sprache) mit Informationen zur
verhängten Geldstrafe und zum Aufenthaltsort des Kfz inklusive
Anfahrtsweg. Erst wenn die Strafe bar bezahlt ist, wird das
Fahrzeuge wieder freigegeben.
Für den ÖAMTC sei diese neue Regelung für Reisende verwirrend, weil
bisher Barzahlungen an ungarische Polizisten als Bestechungsversuch
galten. Bis 1. Juli wurden Überweisungsaufträge ausgestellt, die man
innerhalb von 15 Tagen erledigen musste. Der Club empfiehlt allen
Reisenden, sich an die jeweiligen Verkehrsbestimmungen im Ausland zu
halten.
Quelle: APA