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Ungarn verschärft seine Verkehrsstrafen

Seit 1. Juli erlaubt in Ungarn eine Änderung der Straßenverkehrsordnung bei zu schnellem Fahren, Verletzung der Gurtpflicht, Alkohol am Steuer und Überfahren von roten Ampeln, an Ort und Stelle Geldstrafen bis zu 300.000 Forint (ca. 1.100 Euro) einzuheben. "Wird diese Strafe nicht gleich bezahlt, darf die Polizei (...) das Fahrzeug beschlagnahmen", berichtete ÖAMTC-Touristik-Expertin Bergant.

Die Polizei behält dann den Zulassungsschein ein. Der Lenker bekommt eine Quittung sowie eine schriftliche Mitteilung (in ungarischer, englischer, deutscher oder russischer Sprache) mit Informationen zur verhängten Geldstrafe und zum Aufenthaltsort des Kfz inklusive Anfahrtsweg. Erst wenn die Strafe bar bezahlt ist, wird das Fahrzeuge wieder freigegeben.

Für den ÖAMTC sei diese neue Regelung für Reisende verwirrend, weil bisher Barzahlungen an ungarische Polizisten als Bestechungsversuch galten. Bis 1. Juli wurden Überweisungsaufträge ausgestellt, die man innerhalb von 15 Tagen erledigen musste. Der Club empfiehlt allen Reisenden, sich an die jeweiligen Verkehrsbestimmungen im Ausland zu halten.
Quelle: APA